Herzlich willkommen
Strafrecht
Betreuung
Ordnungswidrigkeiten
Rechtsanwalt Dan Benjamin
Ich studierte an der Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften. Im Anschluss an mein Studium leistete ich das zweijährige Rechtsreferendariat beim Landgericht Frankfurt (Oder) ab. Das Strafrecht war während meiner gesamten Ausbildung der Bereich, der mich besonders interessierte.
Strafverteidiger zu werden, war für mich eine bewusste Entscheidung – eine Entscheidung für das Strafrecht und für die Arbeit als Strafverteidiger.
Seit 2003 bin ich als selbstständiger Strafverteidiger im Land Brandenburg tätig.
Seit 2009 bin ich durch meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung im Strafrecht berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Strafrecht
In keinem anderen Lebensbereich ist der Bürger den Machtmitteln des Staates so stark ausgesetzt, wie im Bereich des Strafrechts. Der Strafverteidiger hat daher unabhängiger Berater und Beistand des Beschuldigten und Angeklagten zu sein, um eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten.
Aus diesem Grund ist es mir als Verteidiger wichtig, das richtige Augenmaß zu behalten. Verhandlungsbereit wenn möglich – hart, wenn nötig. Eine gute Strafverteidigung umfaßt für mich die richtige und vor allem vollständige Beratung des Mandanten und die Ausarbeitung einer effektiven Verteidigungsstrategie.
Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht ist das Verfahrensrecht – und damit die Grundlage – für den Strafprozess. Es ist wie das materielle Strafrecht ein Teil des öffentlichen Rechts. Der Prozess dient der Gewinnung einer richterlichen Entscheidung über Schuld und ggf. Strafe hinsichtlich einer vorgeworfenen Tat. Dabei soll das Verfahrensrecht eine Ordnungsfunktion haben die das Rechtsstaatsprinzip wahrt und menschliches Irren möglichst in Schranken hält. Dazu gehört, dass das Strafverfahrensrecht prozessuale Rechte wie z.B. das Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbote oder Beweisverwertungsverfahren kennt.
Ordnungswidrigkeiten
Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“, OWiG).
In minder schweren Fällen kann von der zuständigen Ordnungsbehörde anstelle einer Geldbuße nur eine Verwarnung unter Erhebung eines Verwarnungsgelds oder eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Es ist auch möglich, dass aus Opportunitätsgründen von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ganz abgesehen werden kann. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgt neben dem Bußgeld jedoch auch die Anordnung eines Fahrverbots von maximal drei Monaten.
Betreuung
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Jeder Mensch kann jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine.