Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht/Strafprozessrecht
Ordnungswidrigkeiten
Einspruchs­verfahren mit Unterstützung vom Rechtsanwalt
Gesetzliche Betreuung
Betreuung / Betreuungsrecht

Herzlich willkommen

Als Fachanwalt weiß ich, worauf es in den verschiedenen juristischen Bereichen ankommt, für die Sie mich aufsuchen. Ziel ist es dabei, eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sein können. Schnell und erfolgreich, dass ist mein Anspruch! Neben der Spezialisierung auf das Strafrecht decke ich ein breites Spektrum von Beratungsschwerpunkten ab.

Strafrecht

Betreuung

Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Dan Benjamin

Ich studierte an der Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften. Im Anschluss an mein Studium leistete ich das zweijährige Rechtsreferendariat beim Landgericht Frankfurt (Oder) ab. Das Strafrecht war während meiner gesamten Ausbildung der Bereich, der mich besonders interessierte.

Strafverteidiger zu werden, war für mich eine bewusste Entscheidung – eine Entscheidung für das Strafrecht und für die Arbeit als Strafverteidiger.

Seit 2003 bin ich als selbstständiger Strafverteidiger im Land Brandenburg tätig.

Seit 2009 bin ich durch meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung im Strafrecht berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Strafrecht

In keinem anderen Lebens­bereich ist der Bürger den Macht­mitteln des Staates so stark aus­gesetzt, wie im Bereich des Straf­rechts. Der Straf­verteidiger hat daher un­abhängiger Berater und Beistand des Be­schuldigten und Ange­klagten zu sein, um eine sach­gerechte Ver­teidigung zu gewährleisten.

Aus diesem Grund ist es mir als Ver­teidiger wichtig, das richtige Augen­maß zu behalten. Ver­handlungs­bereit wenn möglich – hart, wenn nötig. Eine gute Straf­ver­teidigung umfaßt für mich die richtige und vor allem voll­ständige Beratung des Mandanten und die Ausarbeitung einer effektiven Verteidigungs­strategie.

Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht ist das Verfahrensrecht – und damit die Grundlage – für den Strafprozess. Es ist wie das materielle Strafrecht ein Teil des öffentlichen Rechts. Der Prozess dient der Gewinnung einer richterlichen Entscheidung über Schuld und ggf. Strafe hinsichtlich einer vorgeworfenen Tat. Dabei soll das Verfahrensrecht eine Ordnungsfunktion haben die das Rechtsstaatsprinzip wahrt und menschliches Irren möglichst in Schranken hält.  Dazu gehört, dass das Strafverfahrensrecht prozessuale Rechte wie z.B. das Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbote oder Beweisverwertungsverfahren kennt.

Ordnungswidrigkeiten

Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“, OWiG).

In minder schweren Fällen kann von der zuständigen Ordnungsbehörde anstelle einer Geldbuße nur eine Verwarnung unter Erhebung eines Verwarnungsgelds oder eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Es ist auch möglich, dass aus Opportunitätsgründen von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ganz abgesehen werden kann. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgt neben dem Bußgeld jedoch auch die Anordnung eines Fahrverbots von maximal drei Monaten.

Betreuung

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Jeder Mensch kann jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht schützt Menschen, die wegen

  • einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
  • einer psychischen Krankheit
  • oder eines Unfalls

handlungsunfähig werden, d. h. ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Unterstützung einer anderen Person angewiesen sind.

In solchen Fällen ist ggf. die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erforderlich, wenn nicht bereits in einer Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson das Recht eingeräumt wurde, stellvertretend für Sie Ihre Angelegenheiten zu regeln. Auch in einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihnen als Betreuer zur Seite gestellt werden soll, damit kein ganz Fremder für Sie handelt.

MPU

Bei Verkehrsstraftaten ist die Fahrerlaubnis oft akut gefährdet. In vielen Fällen droht der gerichtliche Entzug der Fahrerlaubnis. Insbesondere bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluß kann der Führerschein oftmals erst nach einer bestandenen Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, frühzeitig die richtigen Schritte für eine erfolgreiche MPU einzuleiten, wie die Anmeldung für Abstinenzprogramme und gezielte psychologische Beratungen.

Beratung und Therapie

Eine verkehrstherapeutische Maßnahme orientiert sich im Umfang, sowie auch in den Inhalten an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Wenn Sie es wünschen, kann man Sie im Hinblick auf folgende Themenbereiche zur Wiedererlangung oder Beibehaltung Ihrer Fahrerlaubnis erfolgreich vorbereiten:

  • Alkohol
  • Drogen
  • Straftaten
  • Punkte

Bitte bedenken Sie, dass Sie sich möglichst frühzeitig nach dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis oder dem Erhalt eines MPU-Gutachtens mit einer ungünstigen Prognose um eine verkehrstherapeutische Unterstützung bemühen sollten.

Vorbereitung

Nach einem Erstgespräch werden Sie mitnehmen, was Sie bezüglich der geforderten Inhalte in dem psychologischen Gespräch der MPU und auch bezüglich der Dauer von möglichen Abstinenzzeiträumen unternehmen müssen.

Im Gespräch klären Sie all Ihre Fragen, die sich für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis ergeben haben. Sie werden gemeinsam die relevanten Punkte erarbeiten, die für Sie notwendig sind, um eine MPU erfolgreich, d.h. mit einer positiven Prognose abzuschließen.

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